Widerrufsrecht im B2C-Bereich im Onlinehandel
Muss ich eine Widerrufserklärung zur Verfügung stellen?
Aufgrund der Verbraucherrechte-Richtlinie der EU besteht in allen Mitgliedsstaaten der EU ein Rücktrittsrecht für Konsumenten bei Internetgeschäften zwischen Unternehmern und Konsumenten (B2C). Die Rücktrittsfrist für Fernabsatzverträge (nicht nur Online-Shops) beträgt 14 Kalendertage. Innerhalb dieser Frist kann daher der Verbraucher ohne Angabe von Gründen und grundsätzlich ohne Kosten von derartigen Verträgen zurücktreten. Du als Webshop-Betreiber musst dem Kunden ein Formular für die Widerrufserklärung zur Verfügung stellen, ein bloßes Rücksenden der Ware reicht nicht aus.
Broschüren und Formulare zum Download:
https://help.newtown.at/wp-content/uploads/2019/03/Ruecktrittsrecht_bei_Warenkauf_im_Internet.pdf
https://help.newtown.at/wp-content/uploads/2019/03/Ruecktrittsrecht_Warenkauf_Anhang_1_und_2.docx
https://help.newtown.at/wp-content/uploads/2019/03/Widerrufsformular-Vorlage-1.odt
Trusted Shops bietet gratis einen Rechtstextekonfigurator an:
https://shop.trustedshops.com/de/rechtstexte/